Sehr viele Menschen - nicht nur Senioren - gehen fälschlicherweise davon aus, dass der Ehepartner oder Familienangehörige in Fällen von Krankheit oder Tod automatisch bevollmächtigt sind, für sie zu handeln. Dem ist jedoch keineswegs so. Nur wenn vorher schriftliche Anweisungen erteilt wurden, kann der Ehepartner oder Familienangehörige im Sinne des Betroffenen tätig werden. Fehlen die entsprechenden Vollmachten jedoch, so wird sich jeder Arzt, jede Bank und jede Behörde weigern, den vorgetragenen Wünschen folge zu leisten. Nicht selten eskalieren dann die Probleme und stellen die Familienangehörigen vor eine schier unlösbare Aufgabe.
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